Softwarelizenzvereinbarung ENDBENUTZERLIZENZVEREINBARUNG FÜR TECHSMITH-SOFTWARE -- SnagIt WICHTIG - BITTE SORGFÄLTIG LESEN: Diese Lizenzvereinbarung für TechSmith-Software ("LVTS") stellt einen Vertrag zwischen Ihnen (einer natürlichen oder juristischen Person) und TechSmith Corporation in Bezug auf das oben genannte TechSmith-Softwareprodukt dar, das aus Computersoftware und dazugehörigen Medien und Druckmaterialien besteht und außerdem Online- oder elektronische Dokumentation enthalten kann ("SOFTWAREPRODUKT" oder "SOFTWARE"). Durch Installation, Kopieren oder anderweitige Nutzung des SOFTWAREPRODUKTS erklären Sie sich an die Bestimmungen dieser LVTS gebunden. Wenn Sie nicht mit den Bestimmungen dieser LVTS einverstanden sind, geben Sie das unbenutzte SOFTWAREPRODUKT unverzüglich an die Stelle zurück, bei der Sie es erworben haben. Der Kaufpreis wird Ihnen dann voll erstattet. SOFTWAREPRODUKTLIZENZ Das SOFTWAREPRODUKT ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsabkommen sowie sonstige Gesetze und Abkommen in Bezug auf geistiges Eigentum geschützt. Das SOFTWAREPRODUKT wird lizenziert, nicht übereignet. 1. LIZENZGEWÄHRUNG Diese LVTS gewährt Ihnen folgende Rechte: Der Ausdruck "Systemsoftware" im folgenden Abschnitt bezieht sich auf alle Versionen des SOFTWAREPRODUKTS, es sei denn, im Dialogfeld "Hilfe" > "Info" des SOFTWAREPRODUKTS ist eine Mehrbenutzerversion angegeben. Systemsoftware - Sie dürfen eine Kopie des SOFTWAREPRODUKTS auf einem einzelnen Computer zur Nutzung durch jeweils einen Benutzer installieren. Systemsoftware (Mehrere Benutzer) - Sie dürfen maximal so viele Kopien des SOFTWAREPRODUKTS installieren und verwenden, wie auf dem Kaufbeleg ("Primärkopie") angegeben sind. Darüber hinaus darf jeder Primärbenutzer des oben genannten SOFTWAREPRODUKTS eine zusätzliche Kopie des SOFTWAREPRODUKTS entweder auf einem tragbaren Gerät oder auf einem Heimcomputer (nicht auf beidem) installieren, unter der Voraussetzung, dass diese Kopie nicht gleichzeitig mit der Primärkopie verwendet wird. Speicherung/Nutzung im Netzwerk - Sie dürfen außerdem eine Kopie des SOFTWAREPRODUKTS auf einem Speichergerät wie beispielsweise einem Netzwerk-Server zur Installation und Ausführung der Software auf anderen Computern über ein internes Netzwerk installieren. Sie müssen jedoch für jeden Computer, auf dem das SOFTWAREPRODUKT über das Netzwerk installiert oder über das Speichergerät ausgeführt wird, eine eigene Lizenz erwerben. Gleichzeitige Nutzung - Eine Lizenz für das SOFTWAREPRODUKT darf nicht auf verschiedenen Computern gleichzeitig verwendet werden. 2. BESCHREIBUNG SONSTIGER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN Einschränkungen in Bezug auf Zurückentwicklung, Dekompilierung und Disassemblierung - Dieses SOFTWAREPRODUKT darf nicht zurückentwickelt (reverse engineering), dekompiliert oder disassembliert werden. Unteilbarkeit der Komponenten - Das SOFTWAREPRODUKT wird als Einzelprodukt lizenziert. Die einzelnen Komponenten dürfen nicht separat auf mehreren Computern verwendet werden. Vermietung - Das SOFTWAREPRODUKT darf nicht vermietet oder verpachtet werden. Übertragung der Software - Die dauerhafte Übertragung Ihrer gesamten Rechte gemäß dieser LVTS ist nur mit der schriftlichen Genehmigung von TechSmith möglich. Kündigung - Sollten Sie gegen die Bestimmungen und Bedingungen dieser LVTS verstoßen, kann TechSmith diese LVTS ohne Beeinträchtigung anderer Rechte kündigen. In diesem Falle müssen Sie alle Kopien des SOFTWAREPRODUKTS und aller Komponenten vernichten. Einschränkungen in Bezug auf die Entwicklungslizenz - Diese Einschränkungen gelten für einen Lizenznehmer, der Anwendungssoftware entwickelt, bei der das SOFTWAREPRODUKT in einer kommerziell vertriebenen Anwendung genutzt wird. (i) Für jede Kopie der verkauften Anwendungssoftware muss eine Lizenz des SOFTWAREPRODUKTS erworben werden. (ii) Das SOFTWARPRODUKT ist nicht die einzige Komponente oder die Hauptkomponente der Anwendungssoftware. (iii) Das Urheberrecht von TECHSMITH muss ordnungsgemäß anerkannt werden. (iv) Es darf nicht zur Erstellung von Softwareanwendungen verwendet werden, die direkt oder indirekt in Konkurrenz mit dem SOFTWAREPRODUKT tritt oder in Konkurrenz treten soll. (v) Die Anwendungssoftware muss zu einer erheblichen Wertsteigerung des SOFTWAREPRODUKTS beitragen. Alle anderen Verwendungsformen, die nicht in den Anwendungsbereich dieser LVTS fallen, müssen zuvor schriftlich von TechSmith genehmigt werden. 3. UPGRADES Wenn das SOFTWAREPRODUKT ein Upgrade eines anderen Produkts von TechSmith oder einem anderen Anbieter ist, dürfen Sie das SOFTWAREPRODUKT nur zusammen mit dem Produkt verwenden oder übertragen, das Grundlage für das Upgrade war, es sei denn, Sie vernichten dieses Produkt. Wenn das SOFTWAREPRODUKT ein Upgrade eines TechSmith-Produkts ist, können Sie das Produkt, das Grundlage für das Upgrade war, gemäß den Bestimmungen dieser LVTS benutzen. Wenn das SOFTWAREPRODUKT ein Upgrade einer Komponente eines Pakets von Softwareprogrammen ist, für das Sie eine Lizenz als Einzelprodukt haben, darf das SOFTWAREPRODUKT nur als Teil dieses einzelnen Produktpakets verwendet und übertragen werden und nicht für die Nutzung auf mehreren Computern getrennt werden. 4. URHEBERRECHT Alle Rechte an dem SOFTWAREPRODUKT (einschließlich u. a. der in das SOFTWARPRODUKT integrierten Bilder, Fotos, Animationen, Video-, Audio-, Musik-, Textelemente und Applets), die beiliegenden Druckmaterialien und sämtliche Kopien des SOFTWAREPRODUKTS sind Eigentum von TechSmith oder seinen Zulieferern. Das SOFTWAREPRODUKT ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Abkommen geschützt. Daher ist dieses SOFTWAREPRODUKT wie jedes andere urheberrechtlich geschützte Material zu behandeln. Sie dürfen jedoch (a) eine Kopie des SOFTWAREPRODUKTS zu Datensicherungs- oder Archivierungszwecken anfertigen oder (b) das SOFTWAREPRODUKT auf einem Einzelcomputer installieren und das Original ausschließlich zu Datensicherungs- und Archivierungszwecken aufbewahren. Das gedruckte Begleitmaterial zum SOFTWAREPRODUKT darf nicht kopiert werden. Urheber- und Markenrechte dürfen nur dann auf Online-Auktionswebsites verwendet werden, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich von TechSmith genehmigt wurde. 5. EINSTWEILIGE VERFÜGUNG Die Parteien erklären sich mit Folgendem einverstanden: Falls Sie das Softwareprodukt auf unerlaubte Weise nutzen oder gegen die anderen Bestimmungen und Bedingungen dieser LVTS verstoßen, würde eine solche Nutzung oder ein solcher Verstoß die Wettbewerbsfähigkeit von TechSmith nachhaltig und ernsthaft gefährden und deshalb zu unmittelbaren und irreparablen Verlusten oder Schaden für TechSmith führen. Die Parteien erklären sich in einem solchen Fall mit Folgendem einverstanden: Neben TechSmiths Recht auf Schadenersatz im Falle eines Verstoßes gegen diese LVTS kann TechSmith vor einem zuständigen Gericht ein richterliches Verbot oder eine einstweilige Verfügung erwirken, damit Sie, Ihre Mitarbeiter, Vertreter, Berater oder unabhängige Auftragnehmer das Softwareprodukt nicht weiter verwenden oder nicht mehr gegen die anderen Bestimmungen und Bedingungen dieser LVTS verstoßen können. 6. SOFTWARE AUF UNTERSCHIEDLICHEN MEDIEN Sie erhalten das SOFTWAREPRODUKT möglicherweise auf mehr als einem Medium. Unabhängig von Art oder Größe der Medien dürfen Sie nur eines der Medien verwenden, das für Ihren Computer geeignet ist. Sie dürfen das andere Medium nicht auf einem anderen Computer installieren oder verwenden. Sie dürfen das andere Medium nicht an andere Benutzer verleihen, vermieten, verleasen oder anderweitig auf andere Benutzer übertragen. 7. EINGESCHRÄNKTE RECHTE DER US-REGIERUNG Das SOFTWAREPRODUKT und die Dokumentation werden mit EINGESCHRÄNKTEN RECHTEN zur Verfügung gestellt. Die Verwendung, Vervielfältigung oder Offenlegung durch die Regierung unterliegt den Einschränkungen in Unterparagraph (c)(1)(ii) der Klausel Rights in Technical Data and Computer Software unter DFARS 252.227-7013 bzw. den Unterparagraphen (c)(1) und (2) der Commercial Computer Software-Restricted Rights unter 48 CFR 52.227-19. Hersteller: TechSmith Corporation 2405 Woodlake Drive Okemos, MI, 48864-5910, USA 8. VERSCHIEDENES Diese LVTS unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Michigan und die Vertragsparteien verzichten in sämtlichen Fällen auf eine persönliche Klagezustellung. Die Parteien erklären sich damit einverstanden, dass solche Klagezustellungen per Einschreiben versendet werden und dass davon ausgegangen wird, dass die Schreiben fünf (5) Arbeitstage nachdem sie bei der US-Post mit im Voraus bezahltem Porto aufgegeben wurden zugestellt werden. Sie verzichten auf jegliche Einsprüche basierend auf der Lehre des Forum non conveniens sowie auf jegliche Einsprüche hinsichtlich des Gerichtsstandes jeglicher Verfahren, die gemäß dieser Vereinbarung von TechSmith in einem beliebigen Gerichtsstand eingeleitet wurden. Wenn Sie Fragen zu dieser LVTS haben oder aus anderen Gründen Kontakt mit TechSmith aufnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Landesvertretung von TechSmith oder schreiben Sie an: TechSmith Corporation 2405 Woodlake Drive Okemos, MI 48864-5910 USA Telefon: +1 517-381-2300 Fax: +49 (0) 306 908 8179 Verkauf: verkauf@techsmith.com Support: http://support.techsmith.com/de Web: http://de.techsmith.com 9. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG TechSmith gewährleistet, dass (a) das SOFTWAREPRODUKT für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen vom Kaufdatum an im Wesentlichen entsprechend der Beschreibungen im schriftlichen Begleitmaterial funktioniert und (b) die mit dem SOFTWAREPRODUKT gelieferte Hardware unter normalen Einsatzbedingungen ein (1) Jahr lang vom Kaufdatum an frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern ist. In einigen Staaten und Rechtsprechungen sind Beschränkungen der Dauer einer stillschweigenden Gewährleistung unzulässig, so dass die oben genannte Einschränkung auf Sie möglicherweise nicht zutrifft. Im gesetzlich zulässigen Rahmen sind stillschweigende Gewährleistungen hinsichtlich des SOFTWAREPRODUKTS und der Hardware auf neunzig (90) Tage bzw. ein Jahr beschränkt. 10. RECHTSMITTEL DES KUNDEN Die Haftung von TechSmith und seinen Zulieferern und Ihr einziges Rechtsmittel besteht darin, dass TechSmith nach eigenem Ermessen (a) den gezahlten Kaufpreis erstattet oder (b) das SOFTWAREPRODUKT oder die Hardware, die die beschränkte Gewährleistung von TechSmith nicht erfüllt, zu reparieren oder zu ersetzen. Senden Sie dazu das defekte Produkt mit einer Kopie des Kaufbelegs an TechSmith. Diese beschränkte Gewährleistung ist nichtig, wenn der Fehler des SOFTWAREPRODUKTS oder der Hardware auf einen Unfall, auf Missbrauch oder auf einen Anwendungsfehler zurückzuführen ist. Die Gewährleistung für ein ersetztes SOFTWAREPRODUKT oder Hardwareteil entspricht dem Rest des ursprünglichen Garantiezeitraums oder einem Zeitraum von dreißig (30) Tagen. Es gilt der jeweils längere Zeitraum. Außerhalb der USA stehen diese Rechtsmittel oder Kundendienstleistungen für das Produkt nur gegen Vorlage eines Kaufbelegs von einer international autorisierten Quelle zur Verfügung. 11. KEINE SONSTIGEN GEWÄHRLEISTUNGEN Im maximal gesetzlich zulässigen Rahmen schließt TechSmith für das SOFTWAREPRODUKT und die begleitende Hardware alle weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen aus. Hierzu zählen u. a. auch stillschweigende Gewährleistungen hinsichtlich der handelsüblichen Qualität oder der Eignung für einen bestimmten Zweck. Durch diese beschränkte Gewährleistung werden Ihnen bestimmte Rechte gewährt. Möglicherweise haben Sie noch weitere Rechte, die je nach Staat bzw. Rechtsprechung unterschiedlich sein können. 12. KEINE HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN Im maximal gesetzlich zulässigen Rahmen schließen TechSmith und seine Zulieferer die Haftung für indirekte sowie Begleit- oder Folgeschäden jeder Art aus (ohne Einschränkung eingeschlossen sind Schäden durch entgangene Gewinne, Unterbrechungen des Geschäftsbetriebs, Datenverluste und andere pekuniäre Schäden), die aus der Nutzung oder dem Ausfall des SOFTWAREPRODUKTS entstanden sind, selbst wenn TechSmith über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde. Da in einigen Staaten und Rechtsprechungen die Beschränkung oder der Ausschluss der Haftung für Begleit- oder Folgeschäden unzulässig ist, trifft die oben genannte Beschränkung auf Sie möglicherweise nicht zu. 13. DAUER Die in dieser LVTS beschriebenen Einschränkungen und Verpflichtungen, denen Sie freiwillig zugestimmt haben, behalten auch nach Ablauf, Beendigung oder Kündigung dieser LVTS ein Jahr lang Gültigkeit. Dieser Zeitraum beginnt ab dem ersten oben genannten Zeitpunkt (Tag und Jahr), ab dem Sie, Ihre Mitarbeiter, Vertreter, Rechtsnachfolger, Erben und Bevollmächtigten an diese Einschränkungen und Verpflichtungen gebunden waren. 14. VORRANG DER LVTS Diese LVTS stellt die gesamte Vereinbarung und das gesamte Übereinkommen zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstandes dar und hat Vorrang vor allen vorangegangen Diskussionen, Abmachungen und Erklärungen jeglicher Art zwischen den Parteien. 15. ERGÄNZUNGEN Sofern diese LVTS keine anderslautenden Festlegungen aufweist, kann diese Vereinbarung nicht ergänzt, geändert oder eine in ihr enthaltene Bestimmung von einer Partei abgelehnt werden, es sei denn, dies erfolgt schriftlich durch rechtmäßig autorisierte Vertreter beider Parteien. 16. ÜBERTRAGBARKEIT Diese Vereinbarung und die mit ihr verbundenen Rechte und Pflichten dürfen von Ihnen nicht ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von TechSmith abgetreten werden. 17. BEGÜNSTIGUNG Diese LVTS ist zu Gunsten von TechSmith und seinen Rechtsnachfolgern bindend und rechtskräftig. 18. KOPIEN Diese LVTS kann in ein- oder mehrfacher Kopie ausgefertigt werden, wobei jede Kopie gegenüber der Partei einklagbar ist, die die Kopien tatsächlich ausfertigt, und alle Kopien zusammen eine Urkunde bilden. 19. ÜBERSCHRIFTEN Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Überschriften dienen zu Referenzzwecken und stellen in keiner Weise eine Definition, Beschränkung, Erweiterung oder Beschreibung des Umfangs dieser LVTS dar bzw. beschreiben nicht die Absicht einer in der LVTS enthaltenen Bestimmung. 20. TEILGÜLTIGKEIT Wenn eine Bestimmung dieser LVTS von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig, undurchsetzbar oder nichtig befunden wird, bleibt diese LVTS mit Ausnahme der betreffenden Bestimmung weiterhin voll rechtskräftig. Eine solche Teilgültigkeit ist jedoch nur dann möglich, wenn der wirtschaftliche Nutzen der LVTS für die andere Partei nicht beeinträchtigt wird. 21. BEVOLLMÄCHTIGUNG Sie gewährleisten und übernehmen gegenüber TechSmith die Verantwortung dafür, dass diese LVTS nach der Unterzeichnung für Sie bindend ist und dass die dieses Dokument unterzeichnende Person über die entsprechende Bevollmächtigung verfügt.