Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig, d.h. sie können Verträge nur mit vorheriger Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten abschließen (Ausnahmen sind nur durch den sogenannten Taschengeldparagraph möglich). Geht ein Minderjähriger ohne Zustimmung eines Erziehungsberechtigten einen Vertrag ein, so gilt dieser vorerst als „schwebend Unwirksam“. Von schwebender Unwirksamkeit eines Vertrages ist immer dann die Rede, wenn die Wirksamkeit eines Vertrages von der Genehmigung eines Dritten abhängt. Im Fall vom Minderjährigen ist hier der Erziehungsberechtigte gemeint. Quelle: medienmami.uni-ulm.de Mehr Infos sowie ein Musterbrief zur Vertragsanfechtung findest Du hier http://www.verbraucherrecht.at/development/typo/test/index.php?id=718&type=9... Ich würde Dir empfehlen, das Du deine Eltern so schnell es geht informierst. Sie werden alles andere für Dich regeln. Quelle: http://www.gutefrage.net/frage/load-net-com-rechtskraeftig Load-net sind Gauner und dubiose Geschäftemacher ! FINGER WEG, solchen "zwielichtigen Gestalten darf man kein Spielfeld bieten.